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Steuererklärungen mit EasyTax und Fachkompetenz
in Steuerberatung und Buchhaltung mit Lohn.

Im Kanton Aargau und Zürich  Steuern schnell und günstig

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Infortech AG hat mit Sylvia Stoller eine kompetente Fachperson. Sie ist seit Jahren für die anliegen der Steuerveranlagungen die Ansprechperson die Ihre Steuererklärung gemäss den geforderten Bedingungen der Steuerverwaltung ausfüllt und beraten kann.   

Ordentliche Steuererklärungen

Alle Jahre wieder ist es soweit und die Steuererklärungen sind auszufüllen. Die Firma Infortech AG übernimmt für Sie die ganzen Arbeiten für Sie. Wir benötigen alle Unterlagen und Belege damit die Steuererklärung steuerkonform ausgefüllt werden kann.

Unterjährige Steuerpflicht

Eine sogenannt unterjährige Steuerpflicht entsteht u.a. beim Tod einer steuerpflichtigen Person oder beim Wegzug einer steuerpflichtigen Person ins Ausland. Die Steuerpflicht besteht in diesen Fällen nur für die Zeit vom 1. Januar bis zum Zeitpunkt des Todes bzw. des Wegzugs ins Ausland.

Die Steuerklärung wird auch mit EasyTax ausgefüllt. Für das Ausfüllen der unterjährigen Steuererklärung können Sie weiterhin die aktuelle Wegleitung verwenden.

Hier einige Tipps die helfen können, das Ausfüllen der Steuererklärung zu vereinfachen:

  • Beschaffe dir rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen (z.B. Lohnausweis, Bescheinigungen der Zinsgutschriften von Bankkonto, Postkonto usw., Schuldenverzeichnisse und Schuldzinsbescheinigungen).
  • Lesen sie vor dem Ausfüllen der Steuererklärung die Wegleitung. Sie enthält Erläuterungen zu den verschiedenen Abschnitten der Steuererklärung.
  • Mach den Abzug für die Berufskosten (z.B. Fahrkosten zum Arbeitsort, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung oder Kosten für Weiterbildung oder Umschulung).
  • Abziehbar sind die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von 12'000 Franken, sofern ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt (eidgenössisches Berufsattest, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmittelschulen-Ausweis, Matur, Fachmatur).
  • Denk daran, die allgemeinen Abzüge vorzunehmen (z.B. Kosten für Krankenkassenprämien und Beiträge an die 2. und 3. Säule).
  • Neben den oben erwähnten Abzügen sind die vom Gesetz vorgesehenen Sozialabzüge (z.B. persönlicher Abzug) geltend zu machen.
  • Kantine, Essensbons: Betreibt dein Arbeitgeber eine Kantine oder gewährt Beiträge an die Verpflegung, kann in den meisten Fällen nur der halbe Abzug für auswärtige Verpflegung gemacht werden. Ist dies der Fall, findest du auch einen Hinweis auf deinem Lohnausweis.
  • Vergiss deine Unterschrift nicht!
  • Die Steuererklärung ist innert der angegebenen Frist mit den verlangten Beilagen einzureichen.

Wir von der Firma Infortech AG helfen Ihnen gerne weiter

Bitte anfragen unter  056 631 78 40

Raum: Mutschellen, Berikon, Bremgarten, Rudolfstetten-Friedlisberg, 
Oberwil-Lieli, Widen, weiter Gemeinden auf Anfrage

 

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